KOSTEN

Psychotherapie-Kosten – Wann zahlt die Krankenkasse?

Die Übernahme der Behandlungskosten wird zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschiedlich gehandhabt. Eine Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung ist, bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung, in der Regel in unserer Praxis gewährleistet.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie privat, gesetzlich oder über die Freie Heilfürsorge (Bundeswehr/Polizei) versichert sind. Sprechen Sie uns diesbezüglich an. Wir beraten und unterstützen Sie gern bei den Formalitäten.

Ihr Weg zu uns:

Brotstraße 21 (1. Etage), 54290 Trier